Infolge des neuen absoluten Fräsverbotes zum Schutz dieser Tiere in wasserführenden Gräben müssen nun die bisherigen Regelungen an die Gesetzeslage angepasst werden. Das Landratsamt Ravensburg möchte die Auswirkungen des Fräsverbots für die Landwirte so weit wie möglich abmildern. Die bisher in freiwilliger Kooperation mit den Fachleuten der Naturschutzbehörde und der PRO REGIO Oberschwaben erstellten und voll bezuschussten Grabenunterhaltungspläne erfüllen die Forderungen des Gesetzes nahezu. Für sie wird den Unterhaltspflichtigen für 2006 vom Landratsamt eine verbindliche Bestätigung zugesandt, dass die Gewässerräumung im Rahmen des Unterhaltungsplans dem Naturschutzgesetz nach § 43 entspricht. Notwendige Korrekturen werden ggf. eingearbeitet. Diese Bestätigung kann natürlich nur zum Tragen kommen, wenn die in den Grabenunterhaltungsplänen geforderten Maschineneinsätze und Räummodi auch eingehalten werden. In Fällen, in denen keine gültigen Unterhaltungspläne bestehen, sollen vor allem dann mit der Naturschutzbehörde abgestimmte Unterhaltungspläne eingereicht werden, wenn der Einsatz der Grabenfräse beabsichtigt ist. Das wird für 2006 nicht mehr leistbar sein. Für dieses Jahr müssen die Vorhaben als Einzelfallregelungen gelöst werden, für die unter Umständen eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden muss. Eine Schlüsselfunktion nehmen die Lohnunternehmer ein, die Grabenfräsen einsetzen. Angedacht ist die Schulung und Zertifizierung der Unternehmer, die dadurch vor Ort eine Einstufung treffen können, ob es sich tatsächlich, wie der Gesetzestext lautet, um einen nur zeitweise wasserführenden Graben (z.B. Graben zur Ableitung des Oberflächenwassers von Wegen) handelt, der den Fräseinsatz erlaubt. Wir hoffen für die Zukunft einen Lösungsweg gefunden zu haben, der dem Naturschutzgesetz gerecht wird und für die Landwirte keine zu große Erschwernis, über das absolut notwendige Maß hinaus mit sich bringt. Das Landratsamt wird auch im Rahmen ihrer Haushaltsmittel und der EU-Vorgaben prüfen, ob und wie die Gewässerunterhaltung in der Zukunft gefördert werden kann.
Home
Kontakt
